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Inklusion

Inklusion ist Menschenrecht, geht UNS ALLE an und ist eine Haltung! Gelebte Inklusion bereichert den Alltag und unser gesellschaftliches Zusammenleben.

 

 

​Inklusion - einfach erklärt

In einem 80Sek.-Video der Aktion Mensch wird auf einfache Weise dargestellt, was mit Inklusion gemeint ist. Das Video ist auch auf You Tube eingestellt: 

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Inklusion bedeutet, Menschen willkommen zu heißen und niemanden auszuschließen. Das gelingt nur, wenn alle Menschen dazugehören, gleichberechtigt teilhaben und mitgestalten können.  

Das haben auch die Vereinten Nationen (VN oder UN) erkannt und im Jahr 2006 eine entsprechende Konvention verabschiedet. Mittlerweile haben 155 Länder die Konvention unterzeichnet (Stand März 2013). Damit verpflichten sie sich, den Vertrag zu ratifizieren, ihn also in die nationale Gesetzgebung zu übertragen.

In 126 Staaten sowie in der Europäischen Union ist die UN-Konvention nach Ratifizierung geltendes Recht (Stand März 2013). In Deutschland ist die Vereinbarung im März 2009 in Kraft getreten. Die Umsetzung ist nicht nur für Schulen und Kindergärten gefordert, sondern in allen gesellschaftlichen Bereichen.

„Gelingt es einer Gemeinschaft, die in ihr vorhandenen Formen von Vielfalt zu erkennen, wertzuschätzen und zu nutzen, wird sie erfahrener und kompetenter. Sicherheit und Lebensqualität werden erhöht, weil inklusive Kulturen Bedrohung und Ausgrenzung abbauen.“ Zitiert aus dem Buch: Inklusion vor Ort

 

Inklusion in der Schule

Einige Schulen in Deutschland haben bereits auf eigene Initiative Inklusionklassen gebildet. Hier werden bereits Kinder mit und ohne Handicap gemeinsam unterrichtet. Teilweise werden diese Klassen von zwei Pädagog_innen unterrichtet. Einige Lehrkräfte sind speziell für Förderbedarfe ausgebildet und werden z.T. von Förderschulen zur Unterstützung abgeordnet. 

Inzwischen wurde in Deutschland beschlossen, das Schulsystem so zu gestalten, dass der gemeinsame Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern zum Regelfall wird. Da Schulangelegenheiten in der Kultushoheit der Länder liegt, muss jedes Bundesland dafür eigene Gesetze verfassen und verfügen. 

In Niedersachsen ist die inklusive Schule seit dem 23.03.2012 verbindlich zum Schuljahresbeginn 2013/14 eingeführt worden. Das hat der Niedersächsische Landtag am 20. März 2012 mit breiter Mehrheit beschlossen. (Gesetzesbeschluss als Download) Die inklusive Schule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den niedersächsischen Schulen. 

Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erhalten ein Wahlrecht, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen soll. Sie werden durch die Schulen und die Niedersächsische Landesschulbehörde umfassend beraten.

Grundschulen nehmen seit dem 1. August 2013 alle Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen im 1. Schuljahrgang auf. Für alle Förderschwerpunkte außer Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung können für einen Übergangszeitraum bis 2018 Schwerpunkt-Grundschulen eingerichtet werden.

Weiterführende Schulen nehmen seit dem 1. August 2013 aufsteigend mit dem 5. Jahrgang Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in allen Förderschwerpunkten im Sekundarbereich I entsprechend der Elternwahl auf. Die Einrichtung von Schwerpunktschulen ist für einen Übergangszeitraum bis 2018 möglich. Danach ist jede Schule jeder Schulform eine inklusive Schule.

Förderschulen bleiben mit folgenden Schwerpunkten bestehen:

  • Emotionale und Soziale Entwicklung

  • Geistige Entwicklung

  • Hören

  • Körperliche und Motorische Entwicklung

  • Lernen (nur Sekundarbereich I)

  • Sehen

  • Sprache 

Der Primarbereich (bis zur 4.Klasse) der Förderschule Lernen läuft ab 1. August 2013 aufsteigend aus.

Die Förderschulen arbeiten zugleich als sonderpädagogische Förderzentren. Unter anderem planen, steuern und koordinieren sie den Einsatz der Förderschullehrkräfte in den allgemeinen Schulen.

Zu den neuen gesetzlichen Regelungen ist eine Info-Broschüre als Download abrufbar.

Das Kultusministerium hat darüber hinaus in elektronischer Form einen Fragenkatalog zum Download bereitgestellt.

 

Inklusion umfasst

aber nicht nur

  • behinderte oder beeinträchtigte Menschen, 
    sondern ALLE, die aufgrund 

  • ihres Alters,

  • ihrer Herkunft,

  • ihrer Hautfarbe

  • ihres Aussehens,

  • ihres Geschlechts,

  • ihrer sozialen Stellung, 

  • ihrer sexuellen Neigungen

benachteiligt sind oder werden.

 

Inklusion trainieren 

Inklusive Prozesse können durch entsprechende Workshops und Seminare erlebbar gemacht werden. Sensible Wahrnehmungen, echte Erkenntnisse und Einsichten der Teilnehmer_innen ermöglichen erste konstruktive Schritte. Diese sind notwendig und ebnen den Weg, Inklusion lebenswert und nachhaltig umzusetzen. 

Bei Interesse nutzen Sie einfach das Kontaktformular oder senden Sie eine E-Mail an
kontakt@as-courage.de

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